Anhänger sind schon sehr praktisch. Ob für einen Umzug oder für den Transport von Sachen generell, mit einem Anhänger hat man deutlich mehr Platz und kann mehr transportieren. Kein Wunder also, dass man immer wieder Autos mit Anhänger sieht. Doch für einen Anhänger gelten natürlich auch bestimmte Bedingungen beziehungsweise gesetzliche Grundlagen. Denn als Anhängsel eines Autos gelten auch für Anhänger die Vorschriften der StVZO. Schließlich muss ein Anhänger Sicherheitsvorschriften erfüllen, damit es für andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährlich wird. Eine der wichtigsten Vorschriften regelt der Paragraph 49a der StVZO. Dort ist festgelegt, welche Beleuchtung an einem Anhänger vorhanden sein muss. Denn ohne eine lichttechnische Einrichtung, wie es das Gesetzt nennt, dürfen Anhänger im Straßenverkehr nicht unterwegs sein. Sie bekommen ohne diese lichttechnischen Einrichtungen auch erst gar keine Zulassung. Doch was genau muss an einem Anhänger als Beleuchtung vorhanden sein?
Für alle Beleuchtungen gelten zudem bestimmte Größenvorgaben sowie Vorgaben, wie genau sie angebracht sein müssen.
Das richtige Rücklicht ist zwingend erforderlich
Wer sich Anhänger schon einmal genau angeschaut hat, der hat auch gesehen, dass diese alle ein Rücklicht haben. Das ist natürlich auch zwingend erforderlich, denn der Anhänger ist hinter der Zugmaschine angebracht und muss dementsprechend auch Rückleuchten für andere Verkehrsteilnehmer im Einsatz haben. Zwei Schlussleuchten und zwei Blinker sind Pflicht, die natürlich mit jeweils einer Schlussleuchte pro Seite angebracht sein müssen. Diese müssen die Farbe Rot haben, denn rote Schlussleuchten sind generell im Straßenverkehr vorgeschrieben. Selbst Fahrräder haben rote Schlussleuchten. Daneben dürfen Anhänger von mehrspurigen Fahrzeugen, wozu auch normale Pkw zählen, noch zwei zusätzliche Schlussleuchten haben. Diese sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, doch je nach Bauart des Anhängers sind sie natürlich eine zusätzliche Sicherungsvorkehrung. Zudem müssen Anhänger auch noch weitere Beleuchtungen vorweisen. Dazu zählen nach Paragraph 53 StVZO zwei rote Rückstrahler in Form von Dreiecken. Zudem müssen zwei Nebelschlussleuchten nach Paragraph 53d StVZO, zwei Bremsleuchten nach Paragraph 53 StVZO und ein Rückfahrscheinwerfer nach Paragraph 52a StVZO am Anhänger vorhanden sein. Für alle Beleuchtungen gelten zudem bestimmte Größenvorgaben sowie Vorgaben, wie genau sie angebracht sein müssen, mehr dazu.
Auch vorne und an den Seiten braucht es Beleuchtung am Anhänger
Bei der Anhänger Beleuchtung sollten die Vorderseite und die beiden Seiten des Anhängers natürlich nicht vergessen werden. Denn auch dort müssen Beleuchtungen vorhanden sein. An der Vorderseite sind Parkleuchten, Begrenzungsleuchten und Rückstrahler vorgeschrieben. Die Rückstrahler auf der Vorderseite müssen dabei weiß sein. Außerdem dürfen sie nicht dreieckig sein, also anders als bei den Rückstrahlern auf der Rückseite des Anhängers. Eine Parkleuchte muss auf der Vorderseite ebenfalls weiß sein. Auch Begrenzungsleuchten sind zwingend erforderlich auf der Vorderseite des Anhängers. Zudem müssen an den Seiten jeweils zwei gelbe Rückstrahler angebracht sein. Auch diese dürfen nicht dreieckig sein. Spurhalteleuchten an den Seiten sind in weiß vorgeschrieben und sollten nicht fehlen. Die genauen Vorgaben für Beleuchtungen an der Vorderseite und an den beiden Seiten des Anhängers regeln die Paragraphen 51, 51a und 51c der StVZO.
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